Hypo. Die Gläubiger haben das großzügige Angebot des Finanzministers auf einen Vergleich ausschlagen. Ein Kommentar von Emanuel Tomaselli.

Die ehemaligen Hypo-Geldgeber konzentrieren sich in ihrer Argumentation darauf, dass das Land Kärnten nicht pleitegehen könne, weil dahinter die gesamte Republik stehe. Der ÖVP-Regierungsflügel betont, dass diese Annahme falsch sei und Kärnten jedenfalls pleitegehe, und dass der Bund nunmehr aus dem Spiel sei. Der SP-Teil der Bundesregierung ist tendenziell ähnlicher Ansicht wie die Gläubiger. Immerhin will er vermeiden, dass der Kuckuck der Geldeintreiber auf jedes öffentliche Gebäude des von ihr geführten Bundeslandes geklebt wird.

Abgesehen von der lustigen, juristisch auszutragenden Frage, ob Kärnten ein Teil der Republik Österreich ist oder nicht ganz, steht die ganze Abwicklung der Hypo-Pleite auch sonst auf wackeligen Beinen. Das Bankenabwicklungsgesetz, die rechtliche Grundlage der nun gescheiterten Beseitigung der Hypo-Altlasten, basiert eben nicht, wie von der SPÖ permanent behauptet, auf einer EU-Richtlinie, sondern widerspricht eben jener Richtlinie in einem zentralen Punkt: die EU schreibt vor, die Pleite von Banken gesetzlich zu regeln, die Hypo aber ist seit ihrer Pleite keine Bank mehr, sondern ein staatliches Abbauvehikel ohne Banklizenz.

Die Idee, dass man doch noch 3 Mrd. € sparen könnte, war also von vorneherein rechtlich leicht anfechtbar. Dies fiel der Funke-Redaktion genau so wie den internationalen Hypogläubigern auf, während sich die österreichische Politik einmal mehr als Provinzposse herausstellte. Hier wurde angenommen, dass man nach dem bekannten Motto „eine Hand wäscht die andere“ auch mit internationalen Finanzkonzernen weinselig werden könnte.

Falls es in diesem Land einen seriösen bürgerlichen Journalismus gäbe, würde er nun die Frage erheben, warum Pröll-Schieder in jener Horrornacht im Dezember 2009 die Hypo unter dem Gelächter der deutschen Hypo-Alpe-Adria-Mehrheitseigentümer zu geschäftsunüblichen und miserablen Konditionen (ohne Haftungsklauseln für den bayrischen Eigentümer und ohne Buchprüfung) verstaatlicht hat. Die bisherige Antwort lautete: Wegen der Landeshaftungen musste so schnell gehandelt werden. Sechs Jahre später stellt sich nun heraus: die Landeshaftungen sind immer noch da. Es kann auch gar nicht anders sein, Rechtsmaterie löst sich bekanntlich nicht von selbst in Luft auf. Wir wissen nun also, dass die Politik seit Jahren über die Gründe der Pleite-Hypo-Verstaatlichung lügt. Welche Interessen waren es nun, die Schwarz-rot dazu geführt haben, die gescheiterten Hypo-Investoren durch eine Verstaatlichung in eine rechtlich bessere Position zu bringen?

Der österreichische Polit-Bankensumpf brauchte die Verstaatlichung der gescheiterten Bank, um sich in den vergangenen 5 Jahren von der Hypo abzunabeln. D.h. die österreichischen Banken, die in der Hypo Kapital angelgt hatten, haben all ihre Zahlungsansprüche auf Kosten der Steuerzahler und unter politischer Rückendeckung der Großen Koalition verwirklicht: Das durch die Pleite entwertete Kapital wurde voll ausbezahlt. Nachdem so der österreichische Bankensektor schadlos durch die Hypo-Pleite geleitet wurde, wollte man nun die internationalen Investoren mit wiener Bauernschläue um einen Teil ihres Kapitals bringen. Nur hat man dabei die Rechnung ohne den Wirt gemacht.
Noch ein Faktum nebenbei. Laut Gläubigern werden täglich 1,5 Mio. € an Verzugszinsen fällig. Gewinnen sie ihre Prozesse, und das ist so sicher wie das Amen im Gebet, dann kostet der Hypo-Filz deutlich mehr als die von uns von Anfang an genannten 18-20 Mrd. €. Nachdem eine Veranlagung zu einem solchen Zinssatz heute nirgends mehr zu haben ist, bleibt die Hypo auch lang nach ihrem Tod noch eine vorzügliche Wertanlage zur Umverteilung von gesellschaftlichem Reichtum von den SteuerzahlerInnen hin zu den KapitalbesitzerInnen.

Gab es eine Alternative? Ja: Die Weigerung, diese Schrottbank zu verstaatlichen, und stattdessen ihre Investoren in die Pleite gehen zu lassen. Die Einlagen der kleinen Sparer und Anleger hätte man aus der Konkursmasse entschädigen können. Diese Option wäre allemal viel billiger gekommen. Mit entsprechendem politischen Willen hätte man auch eine erfolgreiche politisch-rechtliche Kampagne gegen die Landeshaftungen führen und gewinnen können. Es ist kein Zufall, dass die Abwicklung der Hypo an jeder Wegegabelung den maximalen Schaden für die SteurzahlerInnen verursacht. Das ist das Werk einer politischen Kaste, die die Verteidigung der 1%-Superreichen zum Mittelpunkt ihres Wesens gemacht hat.


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