Kurz nach unserem Aufruf zu Post-Betriebsversammlungen (Funke Nr. 152) regte sich in einer Zustellbasis Widerstand. Was sich daraus ergibt ist noch nicht abschließend zu beurteilen – die panische Repression des Unternehmens zeugt jedenfalls von Schwäche.

In einer westösterreichischen Zustellbasis, die besonders krass vom bundesweiten Personalmangel betroffen ist, verfassten einige Postler Mitte April eine Petition an ihre Personalvertretung zur Einforderung einer Betriebsversammlung; nicht als Kampfmaßnahme, sondern außerhalb der Arbeitszeit. Obwohl für die Sammlung der Unterschriften nur wenig Zeit war, hat rasch mindestens die Hälfte aller Beschäftigten unterzeichnet. Von den UnterstützerInnen wurden die Unterschrift und das Unterzeichnungsdatum eingeholt. In Österreich sind korrekt eingegebene Petitionen zu Betriebsversammlungen bindend.

Für die Tagesordnung der Versammlung wurde um detaillierte Information zum Stand der Verhandlungen gebeten, die den gewerkschaftlichen Protestschreiben vom Anfang dieses Jahres gefolgt waren. Außerdem die Diskussion der maßlosen Ausweitung der Bezirke und mögliche Gegenmaßnahmen.

Die Petition samt Unterschriften wurde der Vertretung bald darauf direkt am Arbeitsplatz vorgelegt. Folge war eine längere Diskussion, die PV entsprach der Forderung nach einer Betriebsversammlung allerdings nicht. Alternativ schlug sie ein informelles Treffen am Arbeitsplatz (wiederum außerhalb der Arbeitszeit) zur Diskussion der laufenden Systemisierung vor. Dieses Angebot wurde angenommen, ohne von der Forderung nach einer ordentlichen Betriebsversammlung abzurücken.
Am darauffolgenden Tag drohte der Dienststellenleiter all jenen mit scharfen dienstrechtlichen Konsequenzen, die an dieser „privaten Veranstaltung“ teilnehmen würden. „Die Gewerkschaft“ stehe „nicht dahinter“ (Zuvor hat das Unternehmen übrigens an Gesprächen zwischen Personalvertretung und Belegschaft niemals Anstoß genommen). Einige der UnterzeichnerInnen baten daraufhin um die Streichung ihres Namens aus der Petition, aus Angst vor dem Arbeitsplatzverlust. Die Unterschriften sind aus Rücksichtnahme darauf bisher nicht übergeben, sondern nur zur Kenntnis an die Personalvertretung vorgelegt worden. Das geplante Treffen fiel ins Wasser, es wurde seitens der Personalvertretung bisher keine Alternativveranstaltung anberaumt, geschweige denn eine Betriebsversammlung.

Unmittelbar darauf wurde die Personalvertretung über die Kündigung jenes Zustellers verständigt, der Mit-Organisator der Initiative war und der den Text der Petition verfasst hatte.

Die Personalvertretung unterließ eine Stellungnahme zur Kündigung, woraufhin nun der Gekündigte selbst den Rauswurf beim Arbeitsgericht als Motivkündigung anfechten lässt. Rechtsvertretung ist die Arbeiterkammer, die Personalvertretung gibt zusätzliche Unterstützung.

Es bleibt abzuwarten, wie die Post die Kündigung rechtfertigt. Für die erste Stellungnahme wurde Fristenerstreckung beantragt, man kramt vielleicht in der Akte des zum „Aufwiegler“ Erkorenen. Durch die Repressalie soll der mutigen Initiative Angst eingejagt werden, hoffentlich ohne Erfolg. Die beteiligten KollegInnen gehen unterschiedlich mit diesem Schlag ins Gesicht um. Erfahrene Postler überrascht so etwas wenig. Viele andere sind doch – gelinde gesagt – irritiert darüber, wie konkret die Motive von einzelnen Personalkürzungsmaßnahmen sein können.

Einig bleiben Postler (und KundInnen!) in ihrer Wut über die Zustände. Mittlerweile ist die alljährliche Bezirksvergrößerung durch. Die nicht mehr zustellbare Post stapelte sich zuvor – sie stapelt sich wundersamer Weise auch weiterhin. Rückschläge gehören zu jedem Arbeitskampf. Als vorsichtig optimistische Zwischenbilanz: Wenns läuft, dann läufts…


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