Mit 1. Juni ist das neue Sozialhilfegesetz bundesweit in Kraft getreten. Das türkis-blaue Gesetz ersetzt die bisher existierende bedarfsorientierte Mindestsicherung und bringt einige gravierende Verschlechterungen mit sich. Die Bundesländer haben bis 2020 Zeit, es in ihre Landesgesetze zu implementieren – das Land Niederösterreich hat dies bereits getan. Was das für die niederösterreichische Bevölkerung bedeutet, analysiert Natalie Ziermann.

Das niederösterreichische Sozialhilfe-Ausführungsgesetz wurde am 13. Juni im niederösterreichischen Landtag mit den Stimmen der ÖVP und der FPÖ beschlossen, und das ohne Begutachtungsfrist. Spielräume, die das Bundesgesetz offen lässt, wurden dabei nicht genutzt, sondern die Sozialhilfe Neu mit aller Härte umgesetzt. Besonders betroffen sind Familien mit mehreren Kindern – argumentiert wurde dies bereits unter türkis/blau mit den „faulen Migranten“ die man nicht unterstützen wolle. So gibt es für das zweite Kind einer Familie nur mehr höchstens 132,82 Euro monatlich, für das dritte (und weitere Kinder) nur mehr 44,27 Euro Sozialhilfe zur Deckung des gesamten Lebensbedarfs. Einem Paar ohne Kinder stehen nach dem neuen Gesetz 88,55€ weniger zu Verfügung, als mit der Mindestsicherung, ein Paar mit vier Kindern verliert sogar 283,35€. Laut SPÖ Sozial-Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig bekommen von 6000 Kindern, die bisher bedarfsorientierte Mindestsicherung bezogen haben, zwei Drittel ab nächstem Jahr weniger Geld.

Auch in Bezug auf die Zuschüsse zu Wohnungsmieten gibt es gravierende Verschlechterungen. So deckelt das neue Gesetz die Auszahlungen für Wohnungsmieten. Sie werden mit 40 Prozent des gesamten Sozialhilfebezugs bemessen, egal wie teuer die Miete tatsächlich ist. Die 40%, die zur Deckung der Wohnkosten vorgesehen sind, sollen vorrangig als Sachleistung ausgezahlt werden (z.B.: es wird eine Wohnung zur Verfügung gestellt, oder die Miete direkt an den/die VermieterIn überwiesen), somit stehen BezieherInnen künftig nur mehr 60% des jeweiligen Richtsatzes (für eine Einzelperson beträgt der Richtsatz monatlich maximal 885€) tatsächlich zur freien Verfügung. Ist die Wohnung teurer als der 40%-Anteil, muss der Rest selbst bezahlt werden, ist sie billiger bekommt man die Differenz trotzdem nicht ausbezahlt. Auf die im Bundesgesetz eröffnete Möglichkeit einer Überzahlung im Fall höherer Wohnkosten hat das Land NÖ verzichtet.

Auch die vom FPÖ-Landesparteiobmann Udo Landbauer hochgelobte Verbesserung für Menschen mit Behinderung ist mehr Schein als eine tatsächliche Besserstellung. So müssen Personen einen Behindertengrad von mindestens 50% aufweisen, um tatsächlich einen Zuschuss zu bekommen. In vielen Fällen, insbesondere bei psychischen Erkrankungen, ist das nicht möglich.

Niederösterreich spielt hiermit eine negative Vorreiterrolle, denn anstelle der bisherigen Mindestsätze bei der Mindestsicherung tritt mit dem neuen Sozialhilfegesetz eine monatliche Maximalhöhe von 885€ in Kraft.

Die asoziale Sozialhilfe Neu ist daher nichts anderes, als ein weiterer Angriff der Bürgerlichen gegen die Arbeiterklasse. Die SPÖ muss, wo sie an der Regierung ist, die Umsetzung dieses Bundesgesetzes verweigern!

(Funke Nr. 175/Juli 2019)


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