Sebastian S., der ehem. Vorsitzende der SJ Bruck/Mur muss wegen eines antikapitalistischen Liedtexts vor das Landesgericht Leoben. Ein Fall von Klassenjustiz.
Vergangenen Sommer postete Sebastian auf der Facebook-Seite eines Freundes einen Text, in dem er seinen Unmut gegen die herrschenden Verhältnisse zum Ausdruck brachte (wir berichteten, siehe Ausgabe Nr. 105). Die RFJ Kapfenberg vermutete in dem Gedicht den Strafbestand der „Volksverhetzung“, zeigte den Genossen an und eröffnete eine mediale Hetzkampagne, die anfangs nur auf rechtsextremen Homepages, nach HC Straches Auftritt in den ORF-Sommergesprächen aber auch in den Massenmedien geführt wurde.
Dadurch begannen die Behörden den Vorfall ernsthaft zu untersuchen. Nach der Einvernahme durch die Kripo meinten die Beamten gegenüber dem Angezeigten, dass „die Sache erledigt“ sei. Mehrere JuristInnen bestätigten dies mit ihrer Rechtsmeinung. Exemplarisch dazu folgende Antwort auf unsere Anfrage: „Der gepostete Text ist eindeutig eine allegorische, künstlerische Äußerung. Er ist kein Aufruf zu einer strafbaren Handlung, weil er dazu zu unkonkret (wer soll dies tun, wann,…) bleibt. Außerdem steht meinem Erachten nach eine solche Äußerung unter dem grundrechtlichen Schutz der Kunstfreiheit. Man könnte das ja analog zu Gedichten von Brecht lesen, die zweifellos mit weniger dummen Phrasen (Folter, Quälen) ausgekommen sind, sicherlich aber nicht weniger explizit waren.“
Die Staatsanwaltschaft in Person von Anklägerin Maria Sackl sieht das anders. Sie hat es zu ihrer Sache gemacht hier einen Präzedenzfall zu schaffen, der die Rechtssprechung in diesem Land nach rechts rücken würde. Schon nach der ersten Einvernahme äußerte sie ihren Unmut, „dass immer nur Rechte, nie aber Linke verurteilt würden“. Ihren Tatverdacht auf Volksverhetzung und Landzwang musste sie mittlerweile fallen lassen. Gleichzeitig hat sie jedoch Sebastian im Jänner zu einer Strafverhandlung im steirischen Landesgericht nach § 282 (1) iVm § 1 Abs 1 Z 12 MedienG StGB vorgeladen. Der entsprechende Paragraph, nach dem sie die Anklage nun aufziehen will, lautet: „(1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“
Bei Sebastians Text handelt sich um einen HipHop-Text (dessen Stil ist Geschmacksache wie jener blutiger Opernstücke à la Macbeth), der aus marxistischer Sicht politisch unkorrekt sein mag, aber im Sinne der künstlerischen Freiheit gegen die Klassenjustiz verteidigt werden muss. Hier findet ein Angriff auf die Jugendkultur des HipHop und der neuen Kommunikationsformen wie Facebook statt. Unterhaltungen unter FreundInnen auf Facebook sollen nun als „Öffentlichkeit“ gelten und strafrechtsrelevant gemacht werden. Die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks soll nur noch für Museen und Opern gelten.
Und nicht zuletzt steht hier ein Funktionär der sozialistischen Jugendbewegung vor Gericht. Sebastian ist trotz Funktionsverbot (aufgrund der freiheitlichen Angriffe) weiterhin aktiv in der Sozialistischen Jugend, der SPÖ Bruck/Mur und ist Jugendvertrauensrat in einem Metallbetrieb. Er ließ sich trotz alledem in seiner politischen Überzeugung nicht brechen. Solidarität muss man sich nicht verdienen, und wenn, dann hat er dies getan!
* Volle politische, materielle und moralische Unterstützung durch die gesamte Linke, die organisierte ArbeiterInnenbewegung und insbesondere durch die Sozialistische Jugend, in der Sebastian seine politische Heimat sieht!
*Nein zur Kriminalisierung von antikapitalistischer Jugendkultur!
* Nieder mit dieser Justizposse! Freispruch für Sebastian!
Hintergrund:
Die Welt wird brennen – die SJÖ darf’s nicht verpennen