Seit 2012 existiert in der Caritas Wien ein Social Business Unternehmen namens Magdas, welches das Ziel hat, so die Geschäftsführung, „soziale Fragen dort wo es möglich ist unternehmerisch zu lösen“. Ein Caritas-Angestellter berichtet.
Seitens der Geschäftsführung wird seit über einem Jahr auch Stammpersonal zu schlechteren Bedingungen an dieses Tochterunternehmen ausgelagert. Nun plante die Caritas, dass die Reinigung in der Caritas Wien ausnahmslos von Magdas durchgeführt werden soll, was in der Belegschaft für helle Aufregung sorgt.
Diese Umstellung hat für die bei der Caritas Wien beschäftigten Reinigungskräfte große Auswirkungen. Sie sollen nämlich (beziehungsweise haben teils schon) ihre Stelle bei der Caritas verloren, und müssen sich bei Magdas neu bewerben. Damit sind sie ihrer Arbeit nicht mehr sicher, fallen jedenfalls aber nicht mehr unter den Kollektivvertrag der Caritas sondern unter jenen für Reinigungskräfte. Laut Betriebsrat führt das zu Einkommensverlusten von bis zu 25 Prozent.
Aus diesem Anlass wurde nun seitens des Betriebsrats der Caritas zuerst eine Unterschriftenliste in der Belegschaft zirkuliert. Die Aktivistengruppe von „Sozial aber nicht blöd“ ging dann mit ihrem Protest an die Öffentlichkeit und erreichte damit große Teile der Belegschaft. Am 17. Juni vormittags und nachmittags wurden Betriebsversammlungen abgehalten. Dabei wurde einerseits auf die Problematik für die Betroffenen eingegangen, andererseits die bereits ausgehandelten „Erfolge“ vorgestellt. Namentlich eine Abfertigung, die Möglichkeit einer von der Caritas geförderten Umschulung zur Pflegeassistenz oder Heimhilfe, sowie gesonderte Regelungen für jene Kolleginnen, die kurz vor der Pensionierung stehen.
Die Stimmung unter den anwesenden KollegInnen war durchaus kämpferisch, so wurde zwar die Einberufung der Betriebsversammlung gelobt, aber auch kritisiert, dass die Betriebsversammlung zu spät angesetzt wurde, da der Prozess schon seit längerem im Gange ist. Auch wurde dargelegt, dass die Umschulung für viele Kolleginnen nicht möglich sein wird, auf Grund der hohen Anforderungen und der persönlichen Situationen der Reinigungsfrauen. Generell wurde von vielen KollegInnen darauf eingegangen, dass die Argumentation der Geschäftsführung, „es gehe darum, die Betroffenen höher zu qualifizieren“ unglaubwürdig ist, da das auch ohne drohenden Jobverlust zu bewerkstelligen ist. Die betriebswirtschaftlichen Überlegungen sind mehr als offensichtlich.
In der Versammlung am Nachmittag wurden gemeinsam mit dem Betriebsrat zwei Resolutionen verfasst. Die Resolution eins fordert, dass jene Kolleginnen, für die eine Ausbildung nicht in Frage kommt, bei der Caritas Wien verbleiben können. Die zweite stellt die klare Forderung, dass für alle Beschäftigten und Betriebe der Caritas Wien nur ein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, nämlich der Kollektivvertrag der Caritas Wien.
Innerhalb weniger Tage kam es, unter dem Eindruck einer sehr kämpferischen Stimmung in der Belegschaft, zu einer Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsführung. Dieser Kompromiss akzeptiert die Kündigungen/Auslagerung und hat als zusätzliche Maßnahme eine „Umstiegsprämie“ verhandelt, sowie die Möglichkeit unter Umständen individuell doch bei der Caritas zu bleiben. Die Ausgestaltung dieser Prämie ist dabei völlig unklar, und der Auslagerungspolitik in noch billigere Sektoren ist dabei kein genereller Riegel vorgeschoben worden. Dieser „Kompromiss“ scheint nicht das bestmögliche Ergebnis zu sein und wird auch von den KollegInnen hinterfragt. Dies drückt sich auch in einem offenen Brief aus, der auf einem Aktivistentreffen Anfang Juli formuliert und von einer (Ersatz-)Betriebsrätin an den Betriebsrat übermittelt wurde. Dieser Brief ist auch öffentlich auf der Facebookseite von „Wir sind sozial, aber nicht blöd“ zu lesen.
Im Fall der Fälle gilt: Alle weiteren Schritte müssen mit der Belegschaft abgestimmt werden. Sowohl der Beginn als auch das Ende von Kampfmaßnahmen müssen gemeinsam mit der Belegschaft im Rahmen von Betriebsversammlungen beschlossen werden. Kein Verhandlungsabschluss ohne Abstimmung in der Belegschaft. Für diese Forderungen gilt seitens der engagierten KollegInnen einzustehen.
(Funke Nr. 175/Juli 2019)