Das im letzten Jahr beschlossene Entgelterhöhung-Zweckzuschussgesetz, besser bekannt als Pflegereform, schließt den Großteil der MitarbeiterInnen im Behindertenbereich von diesem Zuschuss aus. Nun greifen die Beschäftigten zum Protest. Von Sarah Ott.

Dies ist eine weitere Maßnahme der Regierung, bei der die Beschäftigten mit Einmalzahlungen abgespeist und noch dazu untereinander gespalten werden. Zu Beginn wurde die Zuzahlung mit 2000€ für 2022 angekündigt und soll ab 2023 monatlicher Gehaltsbestandteil sein. Aber bereits letztes Jahr stellte sich heraus, dass von den angekündigten 2000€ nur in etwa die Hälfte netto übrig bleibt. Auch ist die Auszahlungshöhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Behindertenbereich bekommen aber nur ArbeitnehmerInnen, die Ausbildungen aus dem neuen Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz absolviert haben, analog zum Pflegebereich den Gehaltsbonus.

Diese Regelung schließt aber ca. 70% der MitarbeiterInnen aus, weil sie andere Ausbildungen haben, wie beispielsweise Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Behindertenbetreuung nach der alten Ausbildungsordnung, Psychologie oder Psychotherapie, … Bisher war es immer so, dass im Behindertenbereich tätigkeitsbezogen bezahlt wird. Denn egal welche Ausbildung man hat, es machen alle die gleichen – auch pflegerischen – Tätigkeiten. Durch die Verknüpfung des Bonus mit der Ausbildung wird in diesem Bereich erstmals ein Teil der Entlohnung nicht mehr tätigkeitsbezogen, sondern ausbildungsbezogen ausgezahlt, was zu einer klaren Ungleichbezahlung führt.

MitarbeiterInnen im gleichen Team bekommen plötzlich unterschiedliches Gehalt, obwohl sie weiterhin genau dieselben Tätigkeiten ausführen wie zuvor. Jetzt führt die Umsetzung des Gesetzes zu einer Zweiklassenentlohnung und trägt keinesfalls dazu bei, die Tätigkeit im Behindertenbereich attraktiver zu machen, was aber angesichts des ohnehin schon bestehenden Personalmangels dringend notwendig wäre.

Um gegen diese Ungleichbehandlung aufzutreten hat die Vernetzung der Betriebsräte im Behindertenbereich eine Petition gestartet, in der folgendes gefordert wird:
Auszahlung der gleichen Gehaltsboni 2022 und 2023 für ALLE Beschäftigten im Behindertenbereich, die in Betreuung und Pflege tätig sind!

  • Keine Spaltung der Belegschaften durch finanzielle Ungleichbehandlung!
  • Korrektur des Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetzes – EEZG 2022!
  • Sicherstellung der benötigten budgetären Mittel durch das Sozialministerium!

Um diesen Forderungen auch öffentlich Nachdruck zu verleihen findet am 26.1. eine Kundgebung vor dem Sozialministerium statt. Zu dieser ruft sowohl die Vernetzung der Betriebsräte im Behindertenbereich, als auch die Gewerkschaft GPA auf. Den Protest auch auf die Straße zu tragen, ist neben der Petition ein wichtiger Schritt. Auch das Einbeziehen anderer Betriebe, wie dem Roten Kreuz, wo es eine ähnliche Ungleichbehandlung gibt, oder auch der Pflege, die im letzten Jahr auch nicht die angekündigten 2000€, sondern nur deutlich weniger erhalten hat, gilt es zu organisieren.

Doch letztendlich müssen wir gegen die Abspeisung mit „Boni“ und Einmalzahlungen eintreten, sondern für eine substanzielle Verbesserung der gesamten Daseinsfürsorge.
Nein zu Spaltung durch Ungleichbezahlung, durch Aufspaltung unserer Kämpfe in Teilgewerkschafts-Logik und durch Privatisierung und Auslagerungen! Der ganze Gesundheits- und Sozialbereich muss kampffähig werden: Gegen schlechte Kollektivvertrags-Abschlüssen und die ständige Intensivierung unserer Arbeit – für eine völlig ausfinanzierte, öffentliche Daseinsfürsorge!

(Funke Nr. 210/19.1.2023)


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