Mit 7. Juli 2016 wurde im Parlament die Änderung zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) beschlossen. Eine Kollegin berichtet zu den Änderungen und der Strategie der Gewerkschaft.
Hauptänderungspunkte dieser Gesetzesänderung sind die Neuordnung der Ausbildung der Krankenpflege und eine verstärkte innere Hierarchisierung des Pflegepersonals durch die Neuaufteilung der Pflegehilfe in Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz. Die strikte Hierarchisierung zwischen ärztlichem und pflegerischem Personals wird aufrechterhalten, was Resultat des massiven Lobbying der Ärztekammer ist.
In der Praxis wird das Gesetz dazu führen, dass die Ärzteschaft auf Kosten der PflegerInnen entlastet werden wird, während Aufgabenbereiche vom gehobenen Pflegedienst auf die neugeschaffenen Pflegefach- und Pflegeassistenzen verschoben werden. Dies führt in letzter Instanz dazu, dass kürzer ausgebildetes und schlechter bezahltes Personal mehr Kompetenzen übernehmen werden wird. Für PatientInnen wird der Zugang zum behandelten Arzt damit erschwert werden, es sei denn man kauft sich diese Leistung ärztlicher Beratung privat hinzu, etwa indem man Sprechstunden in der Privatordination des behandelten Arztes in Anspruch nimmt.
Etwaige Zuckerl für die Pflege entpuppen sich dabei als Mogelpackung: Pflegepersonen dürfen in Zukunft von ÄrztInnen verschriebene Medizinprodukte weiterverordnen, die Anordnung der Pflegemittel erfolgt aber weiterhin über die Ärzteschaft, die hier keine Expertise hat. Das ist mühsam: für die ÄrztInnen, die Pflege und die Betroffenen. Hier dürfte sich wohl der Standesdünkel der Ärzteschaft durchgesetzt haben.
Diese Novelle deckt einmal mehr das Scheitern der Sozialpartnerschaft auf. Während Bundesländer und Ärztekammer massiv in den Gesetzgebungsprozess interveniert haben, haben es die Gewerkschaften des Pflegepersonals verabsäumt ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Gesetz Nachdruck zu verleihen. Trotz der immer wieder geäußerten „Forderung nach gründlicher Überarbeitung“, blieb es bei einer lustlosen alibi-mäßigen Unterschriften-Aktion. In letzter Minute kam auch der „Kern-Spin“ zur Geltung. Der neue Bundeskanzler ermöglichte PersonalvertreterInnen aus den Krankenhäusern einen Termin bei Gesundheitsministerin Oberhauser. Dort scheint den KollegInnen der letzte Mut genommen worden zu sein. Im Parlament stimmten auch alle GewerkschafterInnen diesem neuen Angriff auf die Gesundheitsversorgung zu.
Nur Aktivistenkollektive die für eine Gewerkschaft mit Streikfähigkeit stehen und diese Streikfähigkeit aktiv in der eigenen Station, Abteilung und Krankenhaus herstellen, können den Einsparungen, der Verdichtung der Arbeitszeit und der schwindenden Qualität der medizinischen Betreuung erfolgreichen Widerstand entgegensetzen. Die KollegInnen der Berliner Charité zeigen es vor.