Eine Unterstützerin berichtet von den Auswirkungen des KV-Abschlusses in ihrem Betrieb.


Über den Abschluss des SWÖ-KV herrschte allgemein großer Unmut unter den Beschäftigten. Viele sind der Meinung, dass hier deutlich mehr möglich gewesen wäre, es waren bereits weitere Kampfmaßnahmen in Vorbereitung, die Bereitschaft für eine Verbesserung der eigenen Arbeitsbedingungen zu kämpfen war groß. Sogar eine öffentliche Streikversammlung war bereits vorbereitet. Aber dann kam es überraschend doch zu einem Abschluss, der sich mit einem plus von 2,5% nicht von den Abschlüssen der Vorjahre unterscheidet. In puncto Arbeitszeitverkürzung ist man keinen Schritt weiter gekommen und die kleinen Verbesserungen im Rahmenrecht, wie ein zusätzlicher Urlaubstag nach 5 Jahren im Betrieb, oder die Beschränkung der Zuschlagsfreien Überstunden am Ende eines Durchrechnungszeitraumes, können auch nicht darüber hinweg täuschen, dass hier absolut kein Erfolg erzielt wurde.


Ganz im Gegenteil, in manchen Bereichen gibt es sogar deutliche Verschlechterungen für die Beschäftigten. So soll es ab jetzt möglich sein mittels Betriebsvereinbarung die Ruhezeit nach einem Nachtdienst auf 8, statt bisher 12 Stunden zu reduzieren. Wenn nun also 2 Nachtdienste hintereinander gemacht werden müssen, gibt es dafür keine zusätzlichen Zuschläge (abgesehen von der Nachtdienstzulage) mehr. Dass eine Verkürzung der Ruhezeit in einem Bereich, in dem die Arbeit ohnehin schon sehr anstrengend ist und viele Beschäftigte an ihrem persönlichen Limit arbeiten, eine enorme Verschlechterung darstellt, muss wohl nicht extra erwähnt werden.


Außerdem dürfen Arbeitgeber ab jetzt von ihren MitarbeiterInnen Essensgeld einbehalten, wenn diese mit ihren KlientInnen essen. Das ist gerade für die Betreuung von KlientInnen im Wohnbereich relevant. Hier wird gemeinsam mit KlientInnen gekocht und auch gegessen, was das Zusammenleben fördert, und ein fixes soziales Ritual im WG Alltag ist. Nun sollen MitarbeiterInnen, bei ohnehin schon niedrigem Einkommen auch noch dafür bezahlen, dass sie ihre Arbeit machen und gemeinsam mit KlientInnen essen?


Auch wenn diese Dinge vielleicht nur wie Kleinigkeiten erscheinen, es wird recht schnell klar, dass sich die Arbeitgeberseite bei den Verhandlungen ganz klar durchgesetzt hat. Das zeigt sich auch daran, dass es, nicht wie sonst eigentlich üblich, im Rahmen des Abschlusses zu einer Einigung kam, dass es keine Konsequenzen für streikende MitarbeiterInnen geben darf, sondern nur zu einer Empfehlung dafür.


Durch diesen Abschluss wird der Sozialbereich weiter als Niedriglohnbranche fortgeschrieben. Gleichzeitig haben die Beschäftigten gezeigt, dass sie bereit sind für ihre Interessen zu kämpfen und das in einem viel größeren Ausmaß, als es die Gewerkschaftsspitze angenommen hat. Diese Kampfbereitschaft in den Betrieben müssen wir bewahren und ausbauen, wenn wir wollen, dass es auch im Sozialbereich zu Verbesserungen für die Beschäftigten kommen soll.


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