Die öffentliche Debatte rund um die drohende Abschiebung von Arigona Zogaj offenbart mehrere Lösungsvorschläge. Während die einen prinzipiell dafür sind, dass immer abgeschoben wird, sind die anderen der Überzeugung, dass sogenannte "gut Integrierte" das Recht haben sollten, in Österreich zu verweilen. Wir sind der Überzeugung, dass beide Varianten rassistisch sind. In diesem Artikel geht es um die Geschichte der Migration in Österreich, eine Kritik der präsentierten Lösungsvorschläge und eine marxistische Perspektive.
Der Marxismus bezeichnet den Staat u.a. als „ideellen Gesamtkapitalisten“. Das bedeutet, dass der Staat die Gesamtinteressen aller KapitalistInnen – also der herrschenden Klasse – eines Landes vertritt. Ein substantielles Interesse des Kapitals besteht darin, die Spaltung zwischen In- und AusländerInnen aufrechtzuerhalten, um die Interessensvertretung der Lohnabhängigen zu schwächen: Der Rassismus ist das Gift der Spaltung der ArbeiterInnenklasse. Durch eine restriktive Asylgesetzgebung soll gewährleistet sein, dass der Wirtschaft eine Reservearmee zur Verfügung steht, die von den „inländischen“ ArbeitnehmerInnen als Fremdkörper angesehen wird und sofort wieder exportiert werden kann, sobald sie nicht mehr benötigt wird.
Der Beginn: Die 1960er Jahre
Der staatliche Rassismus der zweiten Republik nahm seinen institutionalisierten Anfang in den 1960er Jahren. Wie in allen anderen europäischen Ländern herrschte zu dieser Zeit in Österreich ein massiver Arbeitskräftemangel. Wäre dieser Mangel zu lange bestanden, hätte das für die Wirtschaft bedeutet, dass sie die Löhne im Billiglohnsektor heben hätte müssen, um diesen für Arbeitskräfte attraktiver zu machen. Um nicht zu dieser Maßnahme greifen zu müssen, wurden diese im Zuge einer Kampagne aus der Türkei und aus Jugoslawien als sogenannte „GastarbeiterInnen“ geholt. In Istanbul und Belgrad richtete man dafür eigens ein Büro zur Rekrutierung solcher ArbeiterInnen ein. Fast ausnahmslos wurden sie im Vergleich zu ihren österreichischen KollegInnen unterbezahlt, hatten keine Möglichkeit am öffentlichen Leben teilzunehmen und fristeten ein Leben am Rande der Gesellschaft.
Interessant ist, dass der ÖGB von Anfang an bei diesen Fragen mitgemischt hat. Vorerst stellte er sich noch vehement gegen die Pläne, die überwiegend jungen und noch unverbrauchten Männer in den 1960er Jahren nach Österreich zu holen, um sie solange sie von der Wirtschaft gebraucht wurden für wenig Lohn arbeiten zu lassen. Und das nicht etwa deshalb, weil die Gewerkschaft für eine generelle Lohnerhöhung kämpfte und in den Plänen der Wirtschaft einen gezielten Versuch sah, die ArbeiterInnenklasse zu spalten. Viel wichtiger war dem ÖGB der „Schutz“ der österreichischen Arbeitskraftreserven. Den Vorstellungen der Wirtschaft stimmte er dann 1961 nur unter gewissen Bedingungen zu. Das wichtigste verwirklichte Ziel, dass sich auch mit denen der Wirtschaftskammer deckte, war es, dass es jederzeit möglich war, die Arbeitskräfte wieder in ihr Ursprungsland zurückzuschicken. Die Verhandlungen von 1961 stellten nicht nur ein besonders rassistisch motiviertes Beispiel für die Politik des ÖGB dar sondern war darüber hinaus auch ein Paradebeispiel für die Funktion der institutionalisierten Sozialpartnerschaft.
Steigende Barrieren
In den 1970er Jahren schlitterte die Weltwirtschaft in die Krise. 1975 wurde von der roten Alleinregierung das Ausländerbeschäftigungsgesetz beschlossen. Diese arbeitnehmerfeindliche Initiative der SPÖ, die aus der Feder des ÖGB stammte, zielte darauf ab, ausländische Arbeitskräfte gegenüber inländischen deutlich zu benachteiligen. Einerseits sollte der konjunkturbedingten steigenden Arbeitslosigkeit mit einem Export der Arbeitslosigkeit durch die Ausweisung unzähliger Gastarbeiter entgegnet werden. Andererseits sollten AusländerInnen erst nach acht Jahren (!) Beschäftigung eine uneingeschränkte Arbeitsbewilligung für Österreich erhalten. Das bedeutete eine Vertiefung der Spaltung in in- und ausländische Arbeitskräfte und führte dazu, dass AusländerInnen quasi per Gesetz im Billiglohnsektor arbeiten mussten. Diese Marginalisierung machten sich nicht zuletzt durch eine immer größere Akzeptanz des alltäglichen Rassismus bemerkbar.
Zu Beginn der 1990er Jahre, nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und angesichts der grausamen Kriege in Ex-Jugoslawien aber auch in Folge einer größeren Nachfrage aufgrund eines Konjunkturaufschwungs stieg die Zahl der MigrantInnen erneut. Der ÖGB sowie die Wirtschaftskammer befürworteten diese Einwanderung. Der Grund dafür liegt darin, dass sich die Wirtschaft Ende der 1980er Jahre massiv umstrukturierte. Der Industriesektor wurde ausgelagert oder reduzierte seine Arbeitskräfte radikal. Die neuen Jobs, vorwiegend in der Dienstleistungsbranche, wurden prinzipiell schlecht bezahlt, hatten kaum soziale Absicherung und waren keine Lebenszeitarbeitsplätze mehr. Der Zuspruch von ÖGB und Wirtschaftskammer zur steigenden Einwanderung lag vor allem darin, dass sie diese neuen Jobs mit Personen aus dem Ausland auffüllen wollten. Im Zuge dieser wirtschaftlichen Umstrukturierung stieg die Arbeitslosigkeit im Zeitraum von 1988 bis 1993 von 149.200 auf 195.000 rapide. Die Schuld wurde den KollegInnen aus dem Ausland gegeben. Sie waren übrigens von der Arbeitslosigkeit überproportional betroffen. Im angegebenen Zeitraum verdreifachte sich fast die Zahl arbeitsloser Nicht-ÖsterreicherInnen von 10.000 auf 27.000.
1990 wurde die Quote der nicht-österreichischen Beschäftigten auf 10 % festgelegt. Da dem ÖGB diese Quote zu hoch war, betrieb er Lobbying im Innenministerium und erwirkte eine Ersetzung des Passgesetzes durch das Aufenthaltsgesetz. Dieses Gesetz bedeutet u.a., dass es eine Aufenthaltsquote gibt, die jährlich neu festgelegt wird und auch aus dem Ausland stammende StudentInnen und die Familienzusammenführung miteinbezieht.
Der ÖGB hatte nie ein Interesse daran, die ArbeiterInnenklasse als Gesamtes zu organisieren sondern war immer nur darauf aus, auf dem Rücken der ausländischen KolegInnen einige Verbesserungen für österreichische Lohnabhängige herauszupressen. Dieses Manko führt zu dem fatalen Ergebnis, dass die größte Interessensvertretung der ArbeiterInnenklasse in Österreich jahrzehntelang für die Durchsetzung restriktiver und rassistischer Gesetze mitverantwortlich ist und somit bedeutend zur Spaltung der Lohnabhängigen beigetragen hat.
Gleichzeitig erkennt man die Funktion, die MigrantInnen im Kapitalismus haben. Sie dienen der Wirtschaft als Arbeitskräftepool für den Billiglohnsektor. Sobald sie nicht mehr benötigt werden, sind sie die ersten, die entlassen werden oder man schickt sie zurück in ihr Herkunftsland. Sie sind Rechtlose, die sich immer knapp an der Grenze des Legalen bewegen müssen.
Rassistische Gesetzgebung heute
Auch der „siamesische Zwilling“ des ÖGB, die SPÖ, war von Anfang an bei Fragen der Migration tonangebend. Schon in den 1990er Jahren zeichneten sozialdemokratische Innenminister für eine Verschärfung der Fremdengesetze. Doch in all dem übertraf sich die SPÖ im Jahr 2005 mit ihrer Zustimmung zum Fremdenrechtspaket. Die SPÖ, obwohl damals in Opposition zur Regierung aus ÖVP/BZÖ, stimmte im vorauseilenden Gehorsam einer der schärfsten Asylgesetzgebungen Europas zu, um der ÖVP zu beweisen, dass sie durchaus koalitionsfähig sei.
Asylsuchende werden nun, aufgrund der neuen Gesetzeslage, prinzipiell als VerbrecherInnen gesehen. Nach ihrer Ankunft werden sie sofort von der Polizei vernommen und kommen danach direkt ins Schubhaftgefängnis. Man möchte feststellen, ob nicht vielleicht ein anderes Land für das Asyl dieser Menschen zuständig ist. Falls dies der Fall ist, werden sie unverzüglich in das entsprechende Land abgeschoben. Diese Praxis betrifft fast alle männlichen Flüchtlinge, also auch Opfer von Folter, Staatsterror oder Vergewaltigung. Das Gesetz, das im Jänner 2006 in Kraft trat, führte dazu, dass innerhalb von wenigen Monaten die Zahl der sich in Schubhaft befindenden Personen um 500 % gestiegen ist. Durchschnittlich befinden sich täglich 1.000 Personen in den 16 österreichischen Schubhaftgefängnissen. Auch all jene, die über keine Aufenthaltsgenehmigung (mehr) besitzen, werden wie VerbrecherInnen behandelt und hier inhaftiert. Diese Haft kann bis zu 10 Monate lang dauern.
Für all jene, die aus Verzweiflung über diesen Zustand in den Hungerstreik treten, hat das neue von der Sozialdemokratie mitzuverantwortende Gesetz eine Antwort parat. Sie können nun in die Krankenstation der Justizanstalt Wien-Josefstadt verlegt werden, wo sie sich einer Zwangsernährung unterziehen müssen. Dieses Mittel, das durch das Gesetz erstmals in Österreich ermöglicht wurde, fand bislang noch keine Anwendung.
Frauen und Kinder, die von ihren Männern getrennt werden, kommen meist in Flüchtlingsunterkünften unter. Trotzdem können auch Jugendliche, Kinder ohne Begleitung und Schwangere in Schubhaft genommen werden. Da Flüchtlinge oft keine Dokumente bei sich tragen, wird das Alter Jugendlicher von den Behörden geschätzt. Rechtsmittel können AsylwerberInnen im seltensten Fall geltend machen, da das Gesetz keinen kostenlosen Rechtsbeistand vorsieht.
Das neue Gesetz diskriminiert vor allem entlang von Klassen- und Geschlechtsunterschieden. Beispiel Ehe: Einerseits wird die Eheschließung zwischen ÖsterreicherInnen und MigrantInnen erschwert, andererseits muss für eine Eheschließung ein gewisses Einkommen – mindestens etwa 1090 Euro im Monat – garantiert sein, das für viele ein unerreichbares Ziel ist. Auch muss garantiert sein, dass die Asylwerbenden ihr Leben ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen finanzieren können. Zusätzlich bedeutet die „Integrationsvereinbarung“ eine zusätzliche Belastung: Wer in Österreich bleiben will, muss 300 Stunden Sprachkurs nehmen. Dieser Kurs kostet in etwa 1500 Euro und wird höchstens zu 50% vom Bund finanziell unterstützt. Wer den Kurs nicht zeitgerecht abschließt, muss Strafe zahlen oder wird ausgewiesen. Werden hier bereits Menschen der unteren sozialen Schichten generell benachteiligt, trifft es Frauen im Speziellen. Für sogenannte „Schlüsselarbeitskräfte“, also jene, die die Wirtschaft benötigt, ist es im Gegensatz dazu übrigens relativ einfach, nach Österreich einzureisen.
Widerstand innerhalb der SPÖ
Als die SPÖ diesem Gesetz damals im Parlament zustimmte, geschah das nicht ohne internen Widerstand. Mehrere Abgeordnete sprachen sich dagegen aus und wollten dem Gesetz nicht zustimmen. Auf diese GenossInnen wurde immenser Druck ausgeübt. Das Magazin „Profil“ berichtet in seiner Ausgabe vom 8. Oktober 2007: „Eine der Dissidentinnen sei daran erinnert worden, dass sie Parteiangestellte sei, einem anderen habe man bedeutet, er werde künftig wohl nur noch selten zu Zeiten der TV-Direktübertragung am Rednerpult des Nationalrates stehen“. Für den damaligen Menschenrechtssprecher Walter Posch bedeutete seine interne Ablehnung des Paketes, dass er im Jahr 2006 nicht mehr auf wählbarer Stelle auf der Liste für den Nationalrat platziert war. Es gelang der Parteiführung allerdings noch vor der Abstimmung, den Widerstand mundtot zu machen. All jene Abgeordneten, die eine Zustimmung mit ihrer Überzeugung nicht vereinbaren konnten, befanden sich während der Abstimmung „aufgrund hohen Fiebers zu Hause“ oder „auf der Toilette“. Der Parteimitgliedschaft wurde das neue Fremdenrechtspaket als unglaublicher Erfolg der Verhandlungen der SPÖ präsentiert. Der damalige Verhandlungsführer der SPÖ und heutiger Verteidigungsminister Norbert Darabos: „Wir verabschieden ein Paket, das einen humanen und fairen Umgang mit Asylwerbern vorsieht.“
Angesichts des Falles Arigona spricht die SPÖ jetzt von einem „grauslichen“ Fall. Außer schöner Worte kommt von der Sozialdemokratie allerdings nicht viel. In einer Mailaussendung an alle Mitglieder wird zynisch betont: „Die Position der SPÖ findet sich in der richtigen Mitte: Gesetzestreue und Menschlichkeit gehören zusammen.“ (Hervorgehoben von der SPÖ)
„Abschieben“ - „Gut integriert“ - „Bleiberecht für alle“
Die aktuelle Debatte dreht sich fast ausschließlich um die sogenannten „gut integrierten“ Familien. Wer sich „gut integriert“, sich also den den allgemeinen Vorstellungen des „typisch Österreichischen“ anpasst, soll nach Ansicht des liberaleren Standpunkts bleiben dürfen. Doch was passiert mit all den anderen? All jenen, denen es gar nicht erst ermöglicht wird, sich zu „integrieren“ oder die kein Interesse daran haben, ihre eigene Identität aufzugeben? Diese sollen, geht es nach den VertreterInnen des Bleiberechts für „gut Integrierte“ weiterhin fleißig abgeschoben werden. Tatsächlich ist auch dieser Standpunkt ein rassistischer, wenn er sich auch hinter schönen Phrasen versteckt. In einer Klassengesellschaft bedeutet „Integration“ in letzter Konsequenz immer die totale Unterwerfung unter die Interessen der herrschenden Klasse. Was ist, wenn sich ein Asylwerber gegen die Zustände am Arbeitsplatz wehrt und zum Streik aufruft? Was ist, wenn ein Asylwerber aus welchem Grund auch immer rechtskräftig verurteilt wird? Was ist, wenn eine Asylwerberin sich dagegen wehrt, dass sie im Job ständig benachteiligt wird? Schnell werden dann jene laut werden, die von Integrationsunwilligkeit sprechen und für eine Abschiebung plädieren. Dieses Bleiberecht für gut integrierte Menschen ist nichts anderes als ein Damoklesschwert, das ständig über den Betroffenen pendelt. Es macht AsylwerberInnen in Arbeit und Privatleben zu BittstellerInnen und Menschen zweiter Klasse und eröffnet rassistischer Diskriminierung Haus und Tor.
Überhaupt stellt jedes „Fremdenrecht“, sei es auch noch so offen und liberal, eine Diskriminierung dar. Solange einE ÖsterreicherIn einem anderen Recht unterworfen ist als jemand, der/die aus dem Ausland zu uns gekommen ist, bedeutet das Rassismus. Darum kann nur eine vollständige Gleichstellung eine adäquate Antwort auf die herrschenden Zustände sein. Administrativ wäre das keine große Aufgabe. Italien und Spanien haben in den letzten Jahren mehrere zehntausend „illegale“ EinwandererInnen „legalisiert“. Sie sind nun in Besitz der italienischen bzw. spanischen Staatsbürgerschaft und genießen dieselben Rechte. In Österreich wird immer darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um kein Einwanderungsland handeln würde und in Österreich kein Platz mehr sei. Beide Argumente sind schlichtweg falsch. Blättert man beispielsweise in einem Wiener Telefonbuch, wird man mit Erstaunen feststellen, wie viele nicht-österreichische Namen sich dort finden lassen. Diese Personen sind meist die Nachkommen von EinwandererInnen, die bereits vor mehreren Generationen in dieses Land kamen. Wie Zehntausende andere ÖsterreicherInnen besitzt übrigens auch der amtierende BZÖ-Obmann Peter Westenthaler einen solchen Hintergrund, der eigentlich den tschechischen Namen Hojac trägt, diesen aber im Zuge seiner rassistischen Wahlkämpfe für nicht sehr angepasst hielt und den Mädchennamen seiner Mutter annahm. Das allein zeigt den lächerlichen Versuch, hier lebende Menschen in Kategorien entlang ihres Geburtsortes oder Reisepasses aufzuteilen. Wir alle sind die Nachkommen von Menschen, die irgendwann einmal aus welchem Grund auch immer migriert sind. Die Spaltung zwischen In- und AusländerInnen ist künstlich und aufgesetzt. Tatsächlich gibt es nur eine wirkliche Spaltung innerhalb der Gesellschaft: Jene zwischen oben und unten, zwischen arm und reich.
Deshalb kann auch eine rechtliche Gleichstellung von In- und AusländerInnen für alle nur eine Vorbedingung für eine wirkliche soziale Gleichstellung aller Menschen sein. Solange der Großteil der Menschheit in sozialer Abhängigkeit zu den Reichen und Schönen dieser Welt steht, wird sich nichts grundlegendes ändern. Im Gegenteil – gerade erst die Existenz dieser Ungleichheit ist der Nährboden für Rassismus. Deshalb müssen wir auch im Kampf gegen Rassismus das System ins Visier nehmen, das für diese sozialen Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen, „In-“ und „AusländerInnen“ verantwortlich ist: Den Kapitalismus.
Arigona, die eines der vielen Opfer dieses Systems ist, sie zeigte mutig, dass es möglich ist, sich zu wehren. Kämpfen wir gemeinsam gegen dieses System, das uns unserer Zukunft beraubt, uns zu einer abgestumpften teilnahmslosen Masse machen möchte und das uns daran hindert, uns vollständig zu entfalten. Wir alle sind Arigona!
Quelle: SJ Vorarlberg