Rund um die Neuauflage des "Falls Arigona" kommt natürlich von rechter Seite immer und immer wieder das Argument, dass ein Gnadenakt bei Arigona "Tür und Tor für Wirtschaftsflüchtlinge öffnen würde" (Zitat Innenminister Platter). In der "AusländerInnenpolitik" zeigen die Bürgerlichen, dass sie es mit den Menschenrechten, die sie am Balkan, in Afghanistan oder im Tschad angeblich verteidigen, nicht so genau nehmen.

„Frei und gleich an Rechten“

„Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es.“ Artikel 1 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der französischen Revolutionäre in der Nationalversammlung am 26. August 1789.

Schöne Worte, aber bis heute spielt die Unterscheidung von Menschen in In- und AusländerInnen vor dem Gesetz eine zentrale Rolle in der Herrschaft des Kapitals. Die Fremdengesetzgebung zielt darauf ab, aus dem Ausland billig angeworbene Arbeitskräfte so rechtlos und billig zu halten wie möglich.

Schikanen ohne Grenzen

Wer in Österreich Arbeit sucht und sich eine Existenz aufbauen will, sollte besser StaatsbürgerIn sein. Sonst werden nämlich verschiedene Behörden aktiv, deren Aufgabe darin bestehen, diesen Menschen das Leben so schwer wie möglich zu machen.

Grundsätzlich gilt: Nichts geht ohne Genehmigung, und die ist in der Regel befristet. Um hier zu arbeiten sind eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis notwendig. Wie man ersteres erhält ist nach neuester Gesetzeslage unklar bis unmöglich (siehe Fallbeispiel), letzteres ist nur auf Initiative eines Betriebs zu haben, falls dieser einen besonderen Bedarf an der eigenen Arbeitskraft hat. Das österreichische Fremdenrecht spaltet nicht nur InländerInnen und AusländerInnen, sondern diese auch noch untereinander, je nach dem wie lange sie sich hier aufhalten und wie wichtig sie für die Wirtschaft sind. Es gibt zahlreiche verschiedene Arten von Niederlassungsbewilligungen und Arbeitsbewilligungen.

Eine Stufe höher stehen die Schlüsselarbeitskräfte. Damit ein Arbeitgeber diesen Status für einen Beschäftigten beantragen kann reicht es aber nicht aus, nur eine momentan besonders wichtige und gefragte Qualifikation zu besitzen, deren Nachfrage nicht von InländerInnen gedeckt werden kann - die berufliche Tätigkeit muss noch zusätzlich mindestens eines von drei Sonderkriterien erfüllen: Investitionen anlocken, Arbeitsplätze schaffen oder die Region/Branche aufwerten.

Aber das Erfüllen noch so vieler Kriterien bringt nichts, wenn die „Ausländerbeschäftigungsquote“ von 8% (bis zu 9% für ganz besonders wichtige Arbeitskräfte) überschritten wurde.

Die stufenförmige Arbeitserlaubnis sieht vor, dass AusländerInnen zuerst nur bei einem Betrieb arbeiten dürfen, wofür jährlich eine neue Arbeitsbewilligung notwendig ist. Erst nach fünf Jahren legaler Beschäftigung kann ein Befreiungsschein beantragt werden, der Arbeit im ganzen Bundesgebiet erlaubt. Die ArbeiterInnen sind ihrem Chef vorher auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Dementsprechend niedrige Löhne und schlechte Arbeitsbedingungen können durchgesetzt werden – was natürlich Auswirkungen auf die gesamte Branche hat. Wer stellt ArbeiterInnen zu einem guten Lohn ein, wenn es AusländerInnen gibt, die jede Schikane tolerieren müssen? Diese Überlegungen haben die ÖGB- und SPÖ-Spitze jedenfalls nicht davon abgehalten, bei der Verschärfung von Fremdengesetzen stets in der ersten Reihe federführend mit dabei zu sein und in den Chor der Bürgerlichen miteinzustimmen, die AusländerInnen die Schuld daran geben, dass sie keine hohen Löhne bezahlen wollen, Arbeitsbedingungen verschlechtern und Arbeitsplätze wegrationalisieren. Durch das Selbstverständnis von ÖGB und SPÖ, das Interesse österreichischer ArbeitnehmerInnen gegen AusländerInnen verteidigen zu wollen, tragen sie zur Spaltung der ArbeiterInnen insgesamt bei.

Gleiche (Bleibe-)Rechte für alle Menschen!

Die Situation zeigt: Mit gleichen Rechten für alle Menschen ist es in Österreich nicht weit her. Die Zersplitterung in verschiedene Kategorien von mehr oder weniger rechtlosen Arbeitskräften schikaniert Menschen, verhindert gewerkschaftliche Organisation, drückt den Lohn und zementiert Ungleichheit. Den Schaden tragen aber nicht nur die direkten Opfer dieser Diskriminierung sondern alle ArbeitnehmerInnen Österreichs ungeachtet ihrer Nationalität oder Arbeitsbewilligung. Alle leiden unter den schlechteren Arbeitsbedingungen und niedrigeren Löhnen, welche die Wirtschaft unter Ausnutzung der MigrantInnen durchsetzen will. Angesichts dessen ist es uns auch nicht genug, Bleiberechte für „besonders gut integrierte“ AsylweberInnen zu fordern. Was wir brauchen ist eine rechtliche, politische und soziale Gleichstellung aller Menschen auf allen Ebenen und keine Festung Österreich.

Gleiche Rechte für alle Menschen!

Martin Zuba


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