Die Unverschämtheit eines Josef Cap, der sich einen eigenen Job schaffen lässt, um auch nach seiner Zeit als Klubobmann weiterhin 14.000 Euro abcashen zu können, stößt vielen sauer auf. Die einzige Antwort darauf kann die Forderung nach einem Facharbeiterlohn für PolitikerInnen aus der Arbeiterbewegung sein.

Die Frage der Höhe der Politikerbezüge ist zentral für das Selbstverständnis der Organisation der Arbeiterbewegung. Transparenz (z.B. in Form der Veröffentlichung des Steuerausgleichs) ist zu befürworten, erscheint uns jedoch nicht ausreichend. Es ist ein alter Grundsatz unserer Bewegung, dass die von uns gewählten VertreterInnen die materielle Lebensrealität jener, die sie vertreten, verstehen können. Das setzt voraus, dass sie einen ähnlichen Lebensstandard haben wie ihre WählerInnen. Wir treten daher dafür ein, dass all jene, die politische Funktionen durch die ArbeiterInnenbewegung ausüben (politische MandatarInnen egal auf welcher Ebene und in welcher Form, leitende SekretärInnen, GeschäftsführerInnen, Vorsitzende usw. in SPÖ, FSG und Gewerkschaften) das verdienen, was früher einmal als Facharbeiterlohn bezeichnet wurde. Eine Gruppe von linken KollegInnen aus der FSG hat einen aus unserer Sicht interessanten Ansatz dafür erarbeitet. Als Maßstab soll die Beschäftigungsgruppe H im Kollektivvertrag für Angestellte in der Metallindustrie gelten. In dieser werden viele jener Tätigkeiten, die auch GenossInnen in politischen Führungspositionen erfüllen müssen, gut dargestellt. Konkret lautet die Beschreibung dieser Beschäftigungsgruppe auszugsweise: „ArbeitnehmerInnen, die selbstständig schwierige und verantwortungsvolle Tätigkeiten mit beträchtlichem Entscheidungsspielraum verrichten, die besondere Fachkenntnisse und praktische Erfahrung erfordern. Weiters ArbeitnehmerInnen, die in beträchtlichem Ausmaß mit der Leitung von Projekten betraut sind […] Ferner ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig und dauernd mit der selbstständigen Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von zumindest 4 ArbeitnehmerInnen […] beauftragt sind.“ In der seit 01. November 2012 gültigen Version des Kollektivvertrages ergäbe diese Regelung ein Bruttogehalt je nach Vordienstzeiten (wobei hier selbstverständlich auch solche in früheren Tätigkeiten anzurechnen sind) zwischen ¤ 3.150,45 und ¤ 3.591,51 brutto. Sollte dies mit bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sein, etwa bei MinisterInnen, Abgeordneten, BezirksvorsteherInnen usw., welche ihr Gehalt nicht direkt von Organisationen der ArbeiterInnenbewegung beziehen, so ist die Differenz an jene Organisation abzuführen, welche für die Delegierung in das jeweilige Mandat verantwortlich zeichnet.


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