Die Loden-Bourgeoisie und ihre Klientelpolitik: Unser Finance-Experte A. Fuchs durchforstet den Anordnungs-Dschungel des rot-weiß-roten Förderparadieses.

Stadthalle Wien, 7. November 1985: Mark Knopfler spielt auf der legendären „Brothers in Arms“-Tour der Dire Straits die ersten Riffs von „Money for Nothing“. Die Menge tobt, das Lied ist an den ersten Takten erkennbar. Der Schlagzeuger lässt die Halle mit einer der bekanntesten Schlagfolgen der Musikgeschichte die Halle erzittern, das Lebensgefühl einer ganzen Generation kommt zum Ausbruch. Mark Knopfler wird erklären, dass er das Lied aus der Perspektive zweier englischer Arbeiter geschrieben hat, die sich darüber wundern, dass Menschen ohne harte Arbeit zu Reichtum und Bewunderung kommen. Die Dire Straits hatten für den Auftakt ihrer „Brothers in Arms“-Tour die Hafenstadt Split im kommunistischen Jugoslawien gewählt.


Bundeskanzleramt Wien, 14. November 2020, 35 Jahre nach dem Auftritt der Dire Straits und der Zeugung von Sebastian Kurz: Der Bundeskanzler verkündet den harten Lockdown inklusive Schließung des Einzelhandels (mit Ausnahmen, u.a. dem Waffenhandel). Finanzminister Blümel erklärt, dass dem Handel der Umsatz ähnlich der schon bestehenden Regelung für die Gastronomie vom Staat ersetzt wird. Blümel hat offensichtlich ein schlechtes Gewissen, denn er steht von zwei Seiten unter Druck: Der Handelsverband riecht das Geschäft seines Lebens und setzt Blümel unter Druck, gleichzeitig ist ihm die Ungeheuerlichkeit des Vorhabens der ÖVP-Sponsoren bewusst. Heraus kommt ein Verweis auf den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt (der natürlich seinem Freund Kurz weisungsgebunden ist), der auf den angekündigten Regelungen bestehe.

Um die Ungeheuerlichkeit des Vorgehens zu verstehen, müssen wir einen systematischen Blick auf die Interessenspolitik dieser Regierung richten: Die Bundesregierung nutzt die Corona-Krise zu einer gewaltigen Umverteilung von Reichtum in unserer Gesellschaft.

Was ist seit März auf wirtschafts- und sozialpolitischem Gebiet passiert? Die Bundesregierung ergriff (abgesehen von der almosenhaften Draufgabe zum Arbeitslosengeld und der Kinderbeihilfe) folgende Maßnahmen:

  • Direktkredite und Garantien für Unternehmen
  • vom Staat bezahlte Kurzarbeit
  • Härtefallfonds für Selbstständige, dessen Administration der Wirtschaftskammer übergeben wurde, um die Dominanz des ÖVP-nahen Wirtschaftsbunds in der Wirtschaftskammer durch die eine oder andere „Großzügigkeit“ gegenüber den vielen kleinen Einzelunternehmern im damals gerade laufenden Wahlkampf in der Wirtschaftskammer zu sichern
  • Fixkostenzuschuss der Phase 1 (bis zu 75% der Fixkosten, aber keine Höchstgrenze) und Phase 2 (bis zu 100% der Fixkosten aber maximal 800.000€)

Die Kostenstruktur eines Unternehmens ist von drei großen Brocken bestimmt:

  • die Personalkosten,
  • die Fixkosten (etwa für Mieten und Kredite)
  • und der Kauf von Vorprodukten („Wareneinsatz“), die vom betreffenden Unternehmen bearbeitet und dann verkauft werden.

Der Umsatz abzüglich dieser Kosten stellt den Gewinn des Eigentümers dar.

Sehen wir uns ein mittelgroßes Beispiel-Unternehmen an: Der Umsatz dieses Unternehmens (d.h. im Wesentlichen die Einnahmen aus dem Verkauf seiner Produkte) beträgt in normalen Zeiten 1.000.000 Euro, die Personalkosten betragen 400.000, die Fixkosten für den Standort und Kredite betragen 350.000 Euro, das Unternehmen benötigt Vorprodukte zu einem Preis von 150.000 Euro. Der Gewinn für die Eigentümer beträgt 100.000 Euro, das sind 10% des Umsatzes („Umsatzrentabilität“).

Was passiert im Lockdown gemäß den zunächst geltenden Maßnahmen? Vorprodukte müssen nicht gekauft werden, und der Staat trägt die Personalkosten (Kurzarbeit) und die Fixkosten.
Was ist aber nun der Umsatzersatz?

Er lässt die Kosten eines Unternehmens unberücksichtigt und beträgt z.B. im Falle in der Hotellerie und Gastronomie in einem „harten Lockdown“ 80%. Die Ungeheuerlichkeit des Vorgangs steckt in der Tatsache, die das Bundesministerium für Finanzen auf die Frage „Müssen auch Zahlungen aus dem Härtefallfonds, Fixkostenzuschuss und Kurzarbeit gegengerechnet werden?“ mit einem kurz und bündigen „Nein“ antwortete.

Das würde bedeuten, dass das Unternehmen keinerlei Kosten hat und die 80% Umsatzersatz direkt als Profit in die Tasche des Unternehmers wandern. Als selbst Bürgerliche angesichts dieser Überförderung von Unternehmen Alarm schlugen und eine Reihe von Ökonomen und Journalisten ihre Zweifel äußerten, wurde seitens der Regierung nachgeschärft. Die verschiedenen Phasen der Einflussnahme von kapitalistischen Lobbyisten auf die Gesetzgebung lassen sich an den widersprüchlichen, sich ständig ändernden Richtlinien der Regierung direkt ablesen.

So liest man auf der oben zitierten, geupdateten Webseite des Finanzministeriums jetzt, dass nur „der Fixkostenzuschuss der Phase I“, also jener Zuschuss der bis Mitte September gegolten hat, nicht vom aktuell gültigen Umsatzersatz abgezogen werden muss. Und die WKO erklärt in ihrem „Factsheet“ zum Fixkostenzuschuss Phase II:

„Für November 2020 und Anfang Dezember wird der Fixkostenschuss (sic!) unterbrochen, wenn das Unternehmen einen Umsatzersatz für diesen Zeitraum erhalten hat.“

Doch unabhängig von dieser nachträglichen Änderung bezüglich des Fixkostenzuschusses darf die Kurzarbeit und die Zahlungen aus dem Härtefallfonds weiterhin zusätzlich bezogen werden. Und so machen die Eigentümer unseres Beispielunternehmens mit dem nun geltenden Umsatz-Ersatz statt 100.000€ immer noch einen Gewinn von 450.000€, zur Gänze aus Steuergeldern finanziert!

Bild Förderungen FINALOBild: eigene Grafik.

Während die Beschäftigten des Unternehmens mit höchstens 90% ihres Vorkrisen-Einkommens durch die Krise gehen müssen, geht der Unternehmergewinn mit 450% des Vorkrisenniveaus durch die Decke.

Damit aber nicht genug: Was passiert, wenn das betroffene Restaurant oder das betroffene Hotel einen Teil seiner Umsätze auch während des Lockdowns weiter behält, weil Geschäftsreisende beherbergt wurden durften oder Essenszustellungen einen ungeahnten Höhenflug nehmen, sagen wir das Unternehmen einen Umsatz von 300.000 Euro weiterhin bewerkstelligen kann? Das Bundesministerium für Finanzen sagt auf die Frage „Müssen die Umsätze zur Gänze ausfallen oder reicht es, wenn sie teilweise (z.B. Gastronomiebetrieb mit Lieferdienst) ausfallen?“ folgendes:

"Wir wollen unternehmerische Initiative nicht bestrafen und daher sind auch Unternehmen voll anspruchsberechtigt, die Umsätze durch Erweiterung ihrer Geschäftstätigkeit erzielen. Umsätze, die von einem direkt betroffenen Unternehmen innerhalb einer direkt betroffenen Branche weiter erwirtschaftet werden, sind nicht schädlich, werden nicht gegengerechnet und reduzieren den Umsatzersatz nicht.“

Unser Beispiel-Unternehmen macht also 300.000€ Umsatz (wovon ca. 30.000€ Gewinn sind) und erhält dennoch 800.000€ Umsatzersatz vom Staat. Wir können davon ausgehen, dass hier insbesondere große Ketten „Abholservices“ und Online-Angebote als neue „Erweiterungen ihrer Geschäftstätigkeit“ entdecken werden. So bestätigt z.B. die Gruppe Mediamarkt/Saturn, dass der Online-Handel im Vergleich zum letzten Jahr um mehr als 100% zugelegt hat (1.5 Mrd. € im dritten Quartal) und nun über ein Drittel des Verkaufs ausmacht.

Indes zeigt die Wirtschaftskammer, dass der Lobbyismus kräftig weitergeführt wird. Sie schreibt am 23.11. auf ihrer Webseite: „Erfreulich ist, dass die EU-Kommission auch grünes Licht für den erweiterten Fixkostenzuschuss (…) von bis zu 3 Mio. Euro gegeben hat. Neben einer raschen Umsetzung setzen wir uns insbesondere für eine Kombinationsmöglichkeit der beiden Fixkostenzuschussprodukte ein.“ – Das heißt, hier hoffen die Kapitalisten, dass sie bis zu 100% der Fixkosten bis zu der Höhe von 3 Millionen ersetzt bekommen. Dies soll die bisher geltende Höchstgrenze von 800.000€ ersetzen und damit direkt Großunternehmen zugutekommen.

Das Bundesministerium für Finanzen schreibt auf die Frage „Kann ich für mehrere Unternehmen einer Firmengruppe Lockdown-Umsatzersatz beantragen oder nur einmal?“ folgende Antwort:

„Sind mehrere Unternehmen in einer Firmengruppe von der COVID-19-SchuMaV betroffen und antragsberechtigt, so kann jedes Unternehmen separat den Lockdown-Umsatzersatz beantragen.“

Klingt unverdächtig, oder?

Sehen wir genauer und hören wir auch auf jene, die sich nicht zu Wort melden. Eine Handelssparte, die vom Lockdown schwer getroffen sein müsste und über die man gar nichts hört, ist der Elektronikhandel. Wer dominiert den Elektronikhandel in Österreich? Die Mediamarkt/Saturn-Gruppe, die zurzeit keine Fernseher, Laptops und Handys verkaufen darf. Diese Gruppe hat in Österreich 53 Filialen genannt. Tatsächlich ist aber jede dieser Filialen ein eigenes Unternehmen, die nun alle auf die großzügige 3-Millionen Obergrenze schielen. Übrigens: Wer diverse staatliche Gelder beantragt, darf indes weiterhin Boni und Dividenden auszahlen – „in Maßen“, wie die Regierung höflich bittet.

Die Corona-Krise legt den Klassencharakter der bürgerlichen Parteien ÖVP und Grüne offen. Wir haben nichts anderes erwartet. Diese „staatstragenden“ Parteien gehen auch so weit, nun rückwirkend zu versuchen Steuerbetrug durch Unternehmen zu legalisieren. Pkt 3.1.4 des Anhangs der Verordnung, mit dem der Finanzminister den Umsatzersatz eingeführt hat, enthält eine interessante Bestimmung.

Um das Gesicht vor den kleinen Gewerbetreibenden und den ohnehin zum Steuerbetrug nicht befähigten ArbeitnehmerInnen halbwegs zu wahren, musste Blümel in die Verordnung schreiben, dass Unternehmen in den letzten Jahren zwar Steuerbetrug begehen durften, aber nicht zu viel. Er hat sich dafür entschieden, Umsatzentgang auch dann zu gewähren, wenn der Gewinn (!, nicht der Umsatz) des Unternehmen um nicht mehr als… 100.000 Euro zu niedrig angegeben wurde und dies bei einer Betriebsprüfung aufgedeckt wurde. 100.000 Euro sind so viel, wie drei durchschnittliche Arbeiter in Österreich verdienen! Kein Friseur, Physiotherapeut oder kleiner Blumenhändler macht überhaupt 100.000 Euro Gewinn im Jahr, geschweige denn, dass er Steuern in diesem Ausmaß hinterziehen kann. Das ist legalisierte Steuerhinterziehung mit „kleinunternehmerischem“ Touch.

Die gute Nachricht ist: Die Gesundheitskrise wird und muss vorbeigehen. Die schlechte Nachricht ist: die Gesellschaft wird nicht zuletzt aufgrund der Politik der völlig außer Rand und Band geratenen ÖVP-Spitze und der Grünen mit einem tiefen Riss daraus hervorgehen: Einer riesigen Zahl von Arbeitslosen und Menschen mit niedrigerem Wohlstand werden einige wenige Krisengewinner gegenüberstehen. Das „Solidaritätsprinzip“ wurde von der Regierung Kurz/Kogler in sein Gegenteil verkehrt. SPÖ und Gewerkschaften sind entweder unfähig oder Unwillens, diese gewaltige Umverteilungsaktion nach oben zu thematisieren, geschweige denn zu bekämpfen. Es wird der MarxistInnen rund um den „Funke“ bedürfen, die vorliegenden Ungeheuerlichkeiten im Gedächtnis zu behalten und beim wie auf das Amen im Gebet kommenden Sparpaket wieder zur Sprache zu bringen.

Zurück zu den Dire Straits: Der Bandname bedeutet im Deutschen „große Notlage“ und wurde von der Band bei der Gründung im Jahr 1977 gewählt, weil es den Mitgliedern damals finanziell dreckig ging. Echte Arbeit und echtes Talent haben eine sehr erfolgreiche Band hervorgebracht.

Wir sind überzeugt, dass in unserer Gesellschaft enorm viel Leistungsbereitschaft und Talent schlummert, das im Interesse der Kapitalbesitzenden verkrüppelt. Wir streben eine Gesellschaftsordnung an, in der sich Talent und Leistungsbereitschaft entfalten kann und die ganze Gesellschaft die Früchte der Arbeit des Menschen ernten kann.

(Funke Nr. 189/20.12.2020)


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