Im Nationalsozialismus wurden Homosexuelle schwer verfolgt. Die SoHo Salzburg stellt dies im Rahmen ihrer antifaschistischen Kampagne am Beispiel des Arbeiters August Strasser dar. Von Harald Stadler.

Am 22. Juni 1895 wird August Strasser als einziges Kind einer Arbeiterfamilie im heutigen Salzburger Stadtteil Gnigl geboren. Der Vater Mathias verdient den Lebensunterhalt als Wagenputzer bei der Eisenbahn, seine Mutter Maria ist Hausfrau.

Wann August Strasser sich seiner Homosexualität bewusst wird, wissen wir nicht. Aber Homosexualität ist in Österreich schon seit der Kaiserzeit streng verboten; als Schwuler erkannt zu werden hätte mit Sicherheit zumindest gesellschaftliche Ächtung, sehr wahrscheinlich auch Demütigung und Gewalt und womöglich verschärfte Strafhaft zur Folge gehabt. Ein Leben als “Hilfsarbeiter” war wohl ohnehin schon geprägt von wirtschaftlichen und finanziellen Problemen. Dazu kamen nun noch das tägliche Verstecken seiner sexuellen Identität, Einsamkeit und das ständig bohrende Gefühl, mit ihm sei “etwas nicht in Ordnung”.

Seit 1937 wohnt August mit seiner Stiefmutter Antonia (Mutter verstirbt 1924, Vater 1935) im Haus Vogelweiderstrasse 93 in Gnigl, das 1935 Teil der Stadt Salzburg wird. Warum er als Homosexueller nie “auffällig” war oder polizeilich verfolgt wurde, ist unklar. Wahrscheinlich ist, dass er mit aller Kraft versuchte, sich anzupassen und ein unscheinbares Leben zu führen.

Trotzdem wird August Strasser im Sommer 1944 verhaftet und im Rahmen der Naziaktion “Nacht und Nebel” aufgrund des § 175 (Totalverbot homosexueller Handlungen) ohne jedes Gerichtsverfahren aus dem Polizeigefängnis Salzburg direkt ins KZ Mauthausen verschleppt. Niemand weiß heute mehr, wer der Denunziant war, von dem er an die Gestapo verraten wurde. Vielleicht wollte er nach all den Jahren der quälenden Heimlichtuerei einem vermeintlichen Freund sein Herz ausschütten oder hat seinen ganzen Mut zusammen genommen und einem anderen Mann seine Zuneigung gestanden. Solche harmlosen Dinge wären in Nazi-Deutschland ausreichend gewesen, denn schon seit 1935 waren keine körperlichen Berührungen zwischen zwei Männern oder zwei Frauen mehr für eine Verhaftung notwendig. Es genügte, wenn “objektiv das Schamgefühl” einer der beteiligten Personen oder eines Dritten “verletzt” wurde.

Am 26. August 1944 beginnt August Strassers Martyrium im KZ Mauthausen, einem Todeslager der “Lagerstufe III”, wo die Häftlinge zur Sklavenarbeit im dortigen Steinbruch für das deutsche Großkapital gezwungen werden. ”VERNICHTUNG DURCH ARBEIT” ist das erklärte Ziel der SS-Henker, denn die Inhaftierten sind in den Augen der Faschisten “kriminell, asozial, unverbesserlich und kaum noch erziehbar”. Wer als Schwuler für alle anderen erkennbar mit dem “Rosa Winkel” gekennzeichnet ist, kann auch kaum auf Solidarität von Seiten der Mitgefangenen hoffen. Homosexuelle stehen in der Häftlingshierarchie ganz unten und müssen im Normalfall mit dem sicheren Tod rechnen.

In das sogenannte “Sanitätslager” des KZ Mauthausen werden schwer verletzte, gefolterte oder todkranke Häftlinge und auch verwundete Kriegsgefangene gebracht und ohne jede Versorgung dem qualvollen Tod überlassen. Dort kommt, den sichergestellten Aufzeichnungen zufolge, auch der schwule Arbeiter August Strasser am 7. Februar 1945 zu Tode. Zynisch wird in der Häftlingskartei vermerkt, die Todesursachen seien “akuter Dickdarmkatarrh und Kreislaufschwäche” gewesen. Wahrscheinlicher ist, dass Auszehrung, Hunger und Kälte das ihre taten oder der wehrlose Gefangene, wie viele andere, Opfer der Grausamkeit der SS-Schergen wurde.

Am 5.Mai 1945 wird das KZ Mauthausen schließlich von amerikanischen Truppen befreit. Doch auch an diesem Tag endet für die homosexuellen Gefangenen das Grauen nicht. Sie werden nicht als Naziopfer anerkannt; wer die bisherige Hölle überlebt hat wandert nun in die Gefängnisse der Alliierten. Homosexualität bleibt kriminell, die BRD übernimmt den von den Nazis verschärften § 175 in ihr Strafrecht. Die DDR führt erneut den vor 1933 in der Weimarer Republik gültigen ein und in Österreich gilt wieder der § 129 I b aus der Kaiserzeit.

1971 wird in Österreich das Totalverbot für homosexuelle Handlungen durch den sozialdemokratischen Bundeskanzler Bruno Kreisky und den fortschrittlichen Justizminister Christian Broda beseitigt. Aber es dauert bis 2005 (!) um die Anerkennung von Lesben und Schwulen als Opfer des Naziregimes gegen den massiven Widerstand der Konservativen und der Rechtspopulisten durchzusetzen.

Mitte 2011 setzt sich der Landesvorstand der SoHo Salzburg das Ziel, einen Häftling des ehemaligen KZ Mauthausen ausfindig zu machen, der aus Salzburg stammte und wegen seiner Homosexualität deportiert worden war. Durch unsere Nachforschungen wird das Naziopfer August Strasser entdeckt und zumindest Fragmente seines harten Lebens und sein schrecklicher, qualvoller Tod offengelegt.

Am 23. März 2012 wird vor dem Haus Vogelweiderstrasse 93 in Salzburg, der letzten freiwilligen Wohnadresse des schwulen Arbeiters August Strasser, ein sogenannter “Stolperstein” verlegt, zum Gedenken an seine Verschleppung und Ermordung.

August Strasser ist sicher kein Held gewesen und auch kein politischer Aktivist. Aber seine Ermordung kann und muss die Arbeiter(innen)bewegung daran erinnern, dass die große Mehrheit der Lesben und Schwulen unsere Klassenschwestern- und brüder sind! Schon allein aus diesem Grund ist der Kampf gegen Diskriminierung und homophobe Vorurteile eine Verpflichtung, der wir uns stellen müssen! Solidarität ist für die Arbeiter(innen)klasse kein frommer Wunsch, sondern objektive Notwendigkeit in der alltäglichen Auseinandersetzung mit der kapitalistischen Wirklichkeit. Antihomosexuelle Hetze ist für die Herrschenden letzten Endes nichts anderes, als ein willkommenes, billiges aber auch wirksames Mittel, um von den tatsächlichen Problemen der krisengeschüttelten, bürgerlichen Gesellschaft abzulenken. Angesichts der zunehmenden Erstarkung der Rechten in Europa und der aktuellen politischen Entwicklung wie etwa in Russland oder Ungarn ist es unsere Aufgabe, Homosexuellenfeindlichkeit als Spaltungsversuch zu entlarven und ihr konsequent mit Mut und Entschlossenheit entgegen zu treten!


Befreiungsfeiern im ehemaligen KZ Mauthausen
13. Mai 2012

Anmeldung für die Busse aus den Landeshauptstädten


Unsere Arbeit kostet Geld. Dabei sind wir exklusiv auf die Unterstützung unserer LeserInnen und UnterstützerInnen angewiesen. Wenn dir dieser Artikel gefallen hat, zögere nicht und lass uns deine Solidarität spüren. Ob groß oder klein, jeder Betrag hilft und wird wertgeschätzt.

Der Funke  |  IBAN: AT48 1513 3009 5102 5576  |  BIC: OBKLAT2L

Artikel aus der Kategorie