In der Steiermark droht eine massive Verschlechterung des Lebensstandards der ärmsten Schichten der Lohnabhängigen. Mario Wassilikos berichtet.

Am 23. Februar beschloss der steirische Landtag mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP das Sozialunterstützungsgesetz. Die darin fixierte neue Sozialhilfe wird ab Juli 2021 die bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen. Sie basiert auf dem Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes, das im April 2019 unter Türkis-Blau beschlossen wurde und am 1. Juni desselben Jahres in Kraft trat.

Das Ziel: stärkere Anreize für eine Arbeitsaufnahme schaffen. Im Klartext: wirtschaftliche Zwänge für SozialhilfebezieherInnen installieren, damit sie jeden mies bezahlten Drecksjob zur Freude der Ausbeuterklasse annehmen. Die zentralen Grundsätze dieses Gesetzes: Statt definierter Minimal-Hilfen, die von den Ländern nicht unterschritten werden dürfen, gibt es jetzt Maximalvorgaben, die nicht übertroffen werden dürfen. Begrenzung der Auszahlung auf 12-mal pro Jahr, degressiv gestaffelte Kinderzuschläge, Vorrang von Sach- statt Geldleistungen, Deckelung der Sozialhilfe bei Zusammenleben mehrerer BezieherInnen. Neben diesem für die Bundesländer verbindlichen Rahmen beinhaltet das Gesetz eine Reihe von sogenannten „Kann-Bestimmungen“, die den Landesregierungen einige Spielräume bei der konkreten Ausgestaltung ermöglichen.

In der Steiermark wurden diese von der ÖVP-SPÖ-Koalition für massive Verschlechterungen genutzt. Diese betreffen vor allem den Wohnbereich. So sollen SozialhilfebezieherInnen keine „Wohnunterstützung“ (eine spezifisch steirische Unterstützungsleistung) erhalten! Zudem werden jetzt 40% (bisher: 25%) der Auszahlungen der Sozialhilfe fix für Wohnkosten „reserviert“ und 60% (bisher: 75%) für Lebenserhaltungskosten. Wenn man also weniger als 40% des Geldes für Wohnen ausgibt, wird die Sozialhilfe insgesamt um die Differenz gekürzt. Sollten die Mietkosten aber umgekehrt mehr als 40% ausmachen, kann man laut Bundesgesetz eine Wohnkostenpauschale von max. 30% des Sozialhilfegeldes beantragen. In der Steiermark sind aber nur 20% vorgesehen!

Doch damit ist der soziale Kahlschlag noch lange nicht zu Ende. So werden zukünftig Nachzahlungen von AMS, ÖGK und Unterhalt als Einkommen gewertet, was zu einer Reduktion der Sozialhilfe führt – auch Sonderzahlungen wie Corona-Prämien sind von dieser Regelung nicht ausgenommen.

Die Krönung der sozialen Abrissbirne: Es wurde sogar fixiert, dass alle BezieherInnen einer Bedarfsgemeinschaft gemeinsam für die Forderung eines Gläubigers haften müssen. Sprich: Wenn jemand Geld an AMS oder Krankenkasse zurückzahlen muss, haftet z. B. der Partner dafür. Darüber hinaus wird bei AMS-Sperren nur mehr der Wohnbedarf gedeckt. Im schlimmsten Fall stehen Menschen ohne Einkommen da!

Weg mit der Reformpartnerschaft! Den Unmut bündeln!

In Verbindung mit der krisenbedingten Rekordarbeitslosigkeit – der Anstieg der Zahl der Arbeitslosen (inklusive SchulungsteilnehmerInnen) im März 2021 beträgt in der Steiermark im Vergleich zum März 2019 fast 24% – und dem angekündigten bzw. schon durchgeführten Stellenabbau (Andritz AG, ATB Spielberg, AVL, Voestalpine usw.) droht die soziale Katastrophe.

Als unmittelbare Gegenmaßnahmen fordert die KPÖ Steiermark eine Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 20% auf 30% sowie die Ermöglichung des Bezugs der Wohnunterstützung für SozialhilfebezieherInnen. Das sind äußerst wichtige Schritte, da das Wohnen in der Regel den größten Teil der Lebenshaltungskosten bei Lohnabhängigen ausmacht – jene, die Sozialhilfe benötigen, sind besonders stark betroffen.

Auf parlamentarischem Weg ist der soziale Kahlschlag jedoch nicht zu stoppen, da die schwarz-rote „Reformpartnerschaft“ ganze 30 von 48 Landtagsmandaten hat. Es ist also notwendig, den Widerstand dagegen auf die Straße und in die Betriebe zu tragen. In diesem Zusammenhang fällt der KPÖ Steiermark als stärkste Oppositionskraft aus der Arbeiterbewegung, die nicht nur in der Landeshauptstadt Graz, sondern auch in den obersteirischen Industriezentren eine gesellschaftliche Verankerung hat, eine organisierende Rolle zu. Dass außerparlamentarischer Widerstand wirksam sein kann, zeigt die Rücknahme einiger Verschlechterungen bei der Abschaffung der Wohnbeihilfe und deren Ersatz mit der „Wohnunterstützung“ 2016. Damals verhinderten von der KP Steiermark initiierte Demonstrationen das Schlimmste.

Der Unmut in der Masse der Lohnabhängigen ist groß, aber schlummert bisher nur unter der Oberfläche. Seit der Pandemie gibt es lauter Zumutungen: Pflegeheime als Corona-Cluster, Entlassungen und sogar Werkschließungen, unerträgliche Situation an Schulen und Unis. Und jetzt soll auch noch die Lage der SozialhilfebezieherInnen radikal verschlechtert werden.

Die sogenannte „Reformpartnerschaft“ muss daher gebrochen werden. Dazu ist es notwendig, dem Unmut der Arbeiterklasse einen Ausdruck zu verleihen. Bei ATB haben die ArbeiterInnen gezeigt, dass sie zu kämpfen bereit sind. Proteste können breite Wirkung haben – über die Steiermark hinaus.

Auch in anderen Bundesländern drohen bei der Sozialhilfe massive Verschlechterungen. So muss z. B. zukünftig eine Alleinerzieherin in Salzburg mit 220 Euro pro Monat weniger durch die Krise kommen als bisher. Nur eine breite Mobilisierung der Arbeiterklasse sowie ihrer Jugend ist in der Lage, die soziale Abrissbirne zu stoppen.

(Funke Nr. 193/22.4.2021)


Unsere Arbeit kostet Geld. Dabei sind wir exklusiv auf die Unterstützung unserer LeserInnen und UnterstützerInnen angewiesen. Wenn dir dieser Artikel gefallen hat, zögere nicht und lass uns deine Solidarität spüren. Ob groß oder klein, jeder Betrag hilft und wird wertgeschätzt.

Der Funke  |  IBAN: AT48 1513 3009 5102 5576  |  BIC: OBKLAT2L

Artikel aus der Kategorie